Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13011
BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09 (https://dejure.org/2011,13011)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2011 - VIII R 25/09 (https://dejure.org/2011,13011)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - VIII R 25/09 (https://dejure.org/2011,13011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes zur Post - Notwendigkeit objektiver Beweismittel

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes zur Post; Notwendigkeit objektiver Beweismittel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes zur Post - Notwendigkeit objektiver Beweismittel

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes zur Post - Notwendigkeit objektiver Beweismittel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes zur Post - Notwendigkeit objektiver Beweismittel

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes zur Post - Notwendigkeit objektiver Beweismittel

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstückes zur Post - Notwendigkeit objektiver Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    § 56 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de

    Begründung des Wiedereinsetzungsantrags; Nachweis der rechtzeitigen Aufgabe eines Schriftstückes zur Post; Notwendigkeit zusätzlich objektiver Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
    Der Vortrag ist durch präsente Beweismittel glaubhaft zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674, m.w.N.; vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 42, m.w.N.).

    Soll die rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, reicht die anwaltliche Versicherung allein hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 V R 3/03, BFH/NV 2004, 524; in BFH/NV 2002, 533; vom 10. Dezember 2010 V R 60/09, BFH/NV 2011, 617; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Als solche kommen insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch als objektive Beweismittel in Betracht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002; in BFH/NV 2002, 533).

    Diese objektiven Beweismittel --vor allem die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch-- müssen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag präsent sein (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 533, m.w.N.).

  • BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
    Soll die rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, reicht die anwaltliche Versicherung allein hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 V R 3/03, BFH/NV 2004, 524; in BFH/NV 2002, 533; vom 10. Dezember 2010 V R 60/09, BFH/NV 2011, 617; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).

    Als solche kommen insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch als objektive Beweismittel in Betracht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 1002; in BFH/NV 2002, 533).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
    Können derartige objektive Beweismittel nicht vorgelegt werden, muss dargelegt werden, weshalb die Vorlage nicht möglich ist (vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1976  2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332).
  • BFH, 10.12.2010 - V R 60/09

    Anforderungen an Antrag auf Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
    Soll die rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, reicht die anwaltliche Versicherung allein hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 V R 3/03, BFH/NV 2004, 524; in BFH/NV 2002, 533; vom 10. Dezember 2010 V R 60/09, BFH/NV 2011, 617; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).
  • BFH, 28.11.2003 - V R 3/03

    Wiedereinsetzung; Revisionsschrift

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
    Soll die rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, reicht die anwaltliche Versicherung allein hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 V R 3/03, BFH/NV 2004, 524; in BFH/NV 2002, 533; vom 10. Dezember 2010 V R 60/09, BFH/NV 2011, 617; vom 25. April 1995 VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002).
  • FG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - 5 K 327/05

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
    Auf die Beschwerde des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23. Januar 2009  5 K 327/05 hat der Senat mit Beschluss vom 29. April 2009 die Revision zugelassen.
  • BFH, 07.02.1997 - III B 146/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist trotz

    Auszug aus BFH, 25.05.2011 - VIII R 25/09
    Der Vortrag ist durch präsente Beweismittel glaubhaft zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1997 III B 146/96, BFH/NV 1997, 674, m.w.N.; vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 42, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise zur Glaubhaftmachung der fristgemäßen Absendung eines beim Adressaten nicht eingegangenen Schriftstücks objektive Beweismittel wie Eintragungen in ein Fristenkontrollbuch bzw. Postausgangsbuch für erforderlich gehalten werden (vgl. etwa OVG NW, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 6 A 1415/12 -, NVwZ-RR 2012, 872, juris Rn. 6; BFH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - VIII R 25/09 -, juris Rn. 8), ist dem nicht zu folgen.
  • BGH, 05.05.2021 - VII ZB 18/19

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Glaubhaftmachung des Abhandenkommens

    Für eine solche geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe ist regelmäßig lückenlos darzulegen, wann, von wem und in welcher Weise das Schriftstück zur Post gegeben wurde (BFH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1389, juris Rn. 7).

    Angesichts der ungenauen Erinnerung und der verbleibenden Lücken in der Darstellung hat das Berufungsgericht zu Recht die Vorlage eines Belegs vermisst, der die Aufgabe des hier in Rede stehenden Schriftstücks zur Post dokumentiert (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1389, juris Rn. 8, der weitergehend über die anwaltliche Versicherung hinaus stets die Vorlage objektiver Beweismittel verlangt).

  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg

    Gleiches gilt für die anwaltliche Versicherung, die Sendung selbst eingeworfen zu haben (BFH-Beschlüsse vom 04.11.1999 - X B 81/99, BFH/NV 2000, 546, unter 3.a; vom 25.04.1995 - VIII R 86/94, BFH/NV 1995, 1002 [Rz 8]; vom 25.05.2011 - VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1389, Rz 8).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2019 - 5 U 195/18

    Wiedereinsetzung: Notwendiger Vortrag zum angeblichen Verlust eines Schriftsatzes

    Der Vortrag ist durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - VIII R 25/09 -, juris Rz. 7 ff zu § 56 FGO).

    Soll die rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, reicht die anwaltliche Versicherung allein hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (BFH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - VIII R 25/09 -, juris Rz. 8 m. w. N. zu § 56 FGO), insbesondere dann nicht, wenn es, wie vorliegend angesichts der alternativ in Betracht kommenden Zeitpunkte des Einwurfs in den Briefkasten, an einer lückenlosen Darlegung fehlt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.10.2017 - 4 K 4239/14

    Ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert Angabe der ladungsfähigen Anschrift -

    26 Soll die rechtzeitige Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, reicht die anwaltliche Versicherung allein hierfür auch dann nicht aus, wenn der Bevollmächtigte darlegt, er selbst habe das fristwahrende Schriftstück zur Post gegeben (BFH-Beschluss vom 25. Mai 2011 VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1389, m. w. N.).

    Als solche kommen insbesondere die Eintragung der Frist in ein Fristenkontrollbuch, das Festhalten der Absendung in einem Postausgangsbuch und die Löschung der Frist auf der Grundlage der Eintragung im Postausgangsbuch als objektive Beweismittel in Betracht (BFH-Beschluss vom 25. Mai 2011 VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1389, m. w. N.).

  • BFH, 12.09.2012 - I R 29/12

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Deshalb ist, wenn --wie vorliegend-- der Wiedereinsetzungsantrag auf die fristgerechte Absendung des beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstücks gestützt wird, im Einzelnen darzulegen und durch die Vorlage präsenter Beweismittel, zu denen auch die Versicherung an Eides statt gehört (§ 294 ZPO i.V.m. § 155 FGO), glaubhaft zu machen, wann, von wem und in welcher Weise das in Frage stehende Schriftstück zur Post gegeben wurde (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2001 X R 42/01, BFH/NV 2002, 533; vom 25. Mai 2011 VIII R 25/09, BFH/NV 2011, 1289; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 37, 42, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2012 - 6 A 1415/12

    Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags mit dem Verlust eines fristwahrenden

    vgl. BFH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - VIII R 25/09 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2010.
  • VG München, 21.09.2021 - M 2 K 17.49491

    Zur Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Im Regelfall (und so auch hier) reicht eine anwaltliche Versicherung oder eine eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung schon deshalb nicht aus, weil die insoweit für fehlendes Verschulden maßgeblichen Tatsachen - Übergabe der Klageschrift an die Auszubildende und deren Beauftragung, diese am gleichen Tag zu Gericht zu bringen - sich meist außerhalb der Wahrnehmungsspähre des Bevollmächtigten abspielen werden und überdies typischerweise andere Beweismittel vorhanden sind (vgl. BFH, B.v. 25.5.2011 - VIII R 25/09 - juris Rn. 8; LG Heilbronn, B.v. 9.2.2017 - 8 Qs 2/17 - juris Rn. 7).
  • VG München, 14.05.2021 - M 2 K 17.35264

    Anforderungen an eine sorgfältige Büroorganisation nach einem Kanzleiumzug

    Die allein vorgelegte anwaltliche Versicherung des Bevollmächtigten trägt die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Behauptungen nicht, weil die maßgeblichen Tatsachen nicht ausschließlich in dessen Wahrnehmungssphäre beheimatet sind und objektive Beweismittel vorhanden (gewesen) sein müssen (vgl. BFH, B.v. 25.5.2011 - VIII R 25/09 - juris Rn. 8; LG Heilbronn, B.v. 9.2.2017 - 8 Qs 2/17 - juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht